Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes sind wirdazu verpflichtet die Kundenkontaktdaten sowie den Zeitpunkt des Betretens bzw. Verlassens des Cafe´s zu dokumentieren. Hintergrund dieser Pflicht ist die pandemische Verbreitung einer meldepflichtigen Krankheitnach dem Infektionsschutzgesetz. Nach § 16 Absatz 2 Satz3 Infektionsschutzgesetz sind wir dazu verpflichtet nach Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörden Ihre Kontaktdaten an diese zu übermitteln, damit eine etwaig vorhandene Infektionskette nachvollzogen werden kann. Mir ist klar, dass diese Einwilligung freiwillig ist und ich nur bedient werden kann, wenn das Einverständnis in die Dokumentation erteilt wird. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 c), d), e) DSGVO und Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Ihre betreffenden Daten werden bis spätestens nach dem Ende der Pandemie gespeichert und danach unverzüglich gelöscht.Sie haben das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung unter den in Art. 16 bis 18 DSGVO genannten Voraussetzungen. Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.