Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gutscheine
- Wir geben ausschließlich Geldwertgutscheine aus. Geldwertgutscheine sind solche Gutscheine, die auf einen konkreten Geldwert (z.B. EUR 100,00 €) bezogen sind. Für die Einlösung von Gutscheinen gelten folgende Bedingungen:
- Ein Gutschein kann nur zur Bezahlung der in unserem Restaurant angebotenen und konsumierten Speisen und Getränke verwendet werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich.
- Nicht verbrauchte Beträge eines Geldwertgutscheins können bei einem späteren Restaurantbesuch verbraucht werden. Die Auszahlung nicht verbrauchter Beträge in bar ist leider nicht möglich. Unsere erworbenen Gutschein verjähren gemäß der gesetzlichen Bestimmungen nach 3 Jahren ab dem Ausstellungsdatum des Gutscheins.
- Jeder Gutschein ist übertragbar.
- Das Vervielfältigen, Editieren oder Manipulieren der Gutscheine ist nicht gestattet.
- Bei Verlust von Gutscheinen kann weder Ersatz noch Erstattung erfolgen.